Statuten

Bunkerverein Waldenburg

Frenkenstrasse 6, 4437 Waldenburg

 

STATUTEN

 

Name, Sitz, Zweck

Artikel 1

Unter dem Namen Bunkerverein Waldenburg (nachstehend BVW bezeichnet) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff, ZGB mit Sitz in 4437 Waldenburg, Frenkenstrasse 6

Artikel 2

Der Verein bezweckt die Instandstellung und Unterhalt von vier Infanteriebunkern der ehemaligen militärischen Sperrstelle Waldenburg, um diese im Originalzustand als Zeitzeugen und Baudenkmal der jüngeren Schweizer Geschichte zu erhalten.

 

 

Mitgliedschaft

 

Artikel 3

Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand

 

Artikel 4

Der Jahresbeitrag beträgt für Aktivmitglieder Fr. 30.--, Passivmitglieder Fr. 50— pro Jahr.

Gönnerbeiträge nach freier Wahl.

 

Artikel 5

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die Persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

 

III. Organe

 

Artikel 6

Die Organe des BVW sind

Die Mitgliederversammlung

Der Vorstand

Die Rechnungsrevisoren

 

 

Artikel 7

Die Mitgliederversammlung wird jährlich oder in grösseren Abständen vom Vorstand einberufen. Deren Aufgaben sind:

 

Jährliche Wahl des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren

Abnahme des Berichts des Vorstands

Abnahme der Rechnung und des Revisorenberichts

Beschlussfassung über Statutenänderung und Auflösung des Vereins

 

In der Mitgliederversammlung entscheidet das einfache Mehr. Statutenänderungen und Auflösung des Vereins benötigen eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Zirkularbeschlüsse sind zulässig. In diesem Falle ist das absolute Mehr der Stimmen massgebend. Jedes Mitglied ist eine Stimme.

 

Artikel 8

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Der Vorstand besorgt alle Arbeiten des Vereins, soweit die Mitgliederversammlung nicht zuständig ist. Der Vorstand konstituiert sich selbst und regelt die Zeichnungsberechtigung seiner Mitglieder.

 

Auflösung

 

Artikel 9

Über die Verwendung des nach Auflösung des Vereins und nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten allenfalls noch vorhandenem Vermögens wird durch die dannzumalige Vereinsleitung befunden.

 

Kontakt / Management

 

Präsident

 

Frank Blatter                                                              Gartenstrasse 25

                                                                                     4415 Lausen

 

Vizepräsident

 

Pascal Wyss                                                              Rüschel 1

                                                                                     4418 Reigoldswil

 

Aktuariat/Kassenführung

 

Luzia Rufli                                                                 Gartenstrasse 25

                                                                                     4415 Lausen

 

Revisionsstelle

 

Mascha Wyss                                                            Rüschel1

                                                                                     4418 Reigoldswil

 

 

 

Waldenburg, Oktober 2018